Unterschrift für ein gutes Miteinander – Verhaltensverträge an der Schule zur Lernförderung „Kurt Krenz“ in Pirna

Kinder sitzen in der Schulklasse
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Daten und Fakten

Schulform: Schule zur Lernförderung (Klassenstufe 1-10) Ganztagsschulform: offen Schülerinnen und Schüler: 225 Lehrkräfte: 28

An der Schule für Lernförderung „Kurt Krenz“ wird jedes Kind grundsätzlich „so angenommen wie es ist“. Damit das Miteinander in der Schulgemeinschaft auch im Unterricht und in den Ganztagsangeboten gelingt, haben sich die Lehrkräfte und das pädagogische Fachpersonal etwas einfallen lassen. Kinder und Jugendliche, die Unterstützung in ihrem sozialen Verhalten oder ihrer Arbeitshaltung im Unterricht brauchen, setzen gemeinsam mit der Schulleitung einen Verhaltensvertrag auf. Darüber hinaus erhalten die Kinder das Angebot ihr Verhalten zu reflektieren und davon ausgehend in eine positive Richtung zu ändern.

Per Unterschrift zu mehr Verbindlichkeit

Wenn das Verhalten einer Schülerin oder eines Schülers negativ auffällt, versuchen die Pädagogen der „Kurt Krenz“-Schule eine starke Verbindlichkeit herzustellen, um eine positive Veränderung zu ermöglichen – sie schließen mit dem Kind oder Jugendlichen einen Vertrag. In einem ersten Gespräch werden zunächst die individuellen Stärken des Kindes und seine Bereitschaft an sich zu arbeiten gewürdigt. Anschließend werden auch die Bereiche identifiziert, in denen der Schüler oder die Schülerin Schwierigkeiten hat. Das Kind selbst benennt die Bereiche, die ihm aus seiner Sicht Probleme bereiten, danach auch das pädagogische Personal. Zu seiner eigenen Unterstützung hat das Kind einen selbst ausgewählten Helfer aus der Klasse in diesem Gespräch dabei. Diese/r Mitschüler/in äußert ebenfalls seine/ihre Beobachtungen. Es wird schriftlich festgehalten, welches Verhalten im Fokus des Vertrages stehen soll, beispielsweise die Arbeitshaltung im Unterricht oder das Verhalten auf dem Pausenhof. Insgesamt werden drei Verhaltensaspekte ausgewählt, an denen der Schüler bzw. die Schülerin in den nächsten drei Monaten arbeiten muss. Wenn zum Beispiel die Arbeitshaltung des Kindes gefördert werden soll, kann eine Aufgabe sein, dass es jeden Tag seine Arbeitsmaterialien für den Unterricht dabei hat und diese zu Beginn des Unterrichts auch auspackt. Die Greifbarkeit der Aufgaben helfen den Kindern bei der Umsetzung.
Zu den gemeinsamen Absprachen gehört auch eine regelmäßige Rückmeldung durch das Kind an die Schulleiterin bezüglich der Einhaltung des Vertrages. Die Unterstützer helfen dabei und erinnern an das Vorhaben. Jeden Tag werden die Fortschritte in einem Sonderheft festgehalten. Am Ende des Vertrages wird der Blick in die Zukunft gelenkt: „Wenn er/sie sich wieder am Unterricht beteiligt, wird er wieder gute Lernergebnisse erzielen.“ 

Miteinander verpflichtet

Grundlegend für die Umsetzung der Verhaltensverträge ist, dass das Kind gemeinsam mit einer Pädagogin überlegt, was genau es ändern möchte und wie das selbstgesteckte Ziel erreicht werden kann. Zur Unterstützung sucht es sich Mitschülerinnen oder Mitschüler der eigenen Klasse als Partner aus. Der gesamte Prozess wird dokumentiert. Für die Kinder ist der Vertrag ein wichtiges Dokument, unterzeichnet von allen Beteiligten, auch den Eltern. Durch die Fixierung von maximal drei Vereinbarungen, wird der Vertrag überschaubar und das Ziel, an dessen Erreichen das Kind arbeitet, ist machbar. Durch das regelmäßige Feedback im Rahmen fester Termine erhalten die Vertragsabsprachen darüber hinaus eine hohe Verbindlichkeit. In der Regel ist der Vertrag innerhalb von drei Monaten erfüllt. Das Kind hat gelernt, dass es Unterstützung erhält und mit kleinen Schritten an sich selbst arbeiten kann. Dafür erhält es Anerkennung von den anderen. Durch die gegenseitige Unterstützung wächst das Vertrauen zueinander hin zu einem friedvollen und positiven Schulklima.
 

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