Veranstaltungsreihe „Stark im Land fokussiert…“ – jetzt anmelden!

Abgebildet ist eine Grafik mit drei Textfeldern, auf denen die bevorstehenden Veranstaltungen von "Stark im Land" vorgestellt werden. Die gleichen Informationen sind im Fließtext dieses Artikels enthalten.

Kinder- und Jugendbeteiligung ist in vielen Städten und Gemeinden ein Thema, das an Bedeutung gewinnt. Aber wie geht das? Welche Methoden gibt es, wie können Beteiligungsprozesse angeschoben werden und was ist auch förderrechtlich wissenswert?

Die Veranstaltungsreihe „Stark im Land fokussiert…“ ist an Beteiligungsinteressierte und Praktiker:innen gerichtet. Die Reihe ist ein Onlineformat des DKJS-Programmverbundes Stark im Land. An drei jeweils eineinhalb- bis zweistündigen Terminen erhalten Sie kompakte Einblicke in unterschiedliche Schwerpunkte der Programmarbeit im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung. Wir möchten mit Ihnen ins Gespräch kommen und Sie mithilfe unserer Toolkits mit konkreten Ansätzen und Methoden vertraut machen.

Am Donnerstag, den 9. November 2023 von 10 bis 12 Uhr führen wir Sie gerne in das „Kleine Einmaleins der Jugendbeteiligung“ ein. Warum es wichtig ist, Kinder und Jugendliche an kommunalen Entscheidungen zu beteiligen und wie solche Prozesse in der Praxis aussehen können, ist Thema dieser Veranstaltung.

Wie eine Jugendjury zu Entscheidungen im Sinne der Jugendlichen kommt und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie im Termin am Donnerstag, den 16. November 2023 von 10 bis 12 Uhr.

Am Dienstag, den 7. November von 10 bis 12 Uhr dreht sich alles um das sächsische Förderrecht und worauf bei der Beantragung, Verausgabung und Abrechnung von Fördermitteln zu achten ist.

Melden Sie sich jetzt an! Die Veranstaltungen können auch einzeln gebucht werden und sind kostenfrei.

Hier geht es zur Anmeldung!

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier auf der Website von Stark im Land.

Stark im Land ist ein Programm der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) in Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.