Bei der Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt kommt der Ganztagsschule eine besondere Rolle zu. Sie soll Kinder vor Übergriffen durch Erwachsene im Schulkontext schützen, (sexualisierte) Gewalt unter Kindern und Jugendlichen verhindern und sie soll ein Anlaufpunkt sein für Schülerinnen und Schüler, wenn sie – egal ob außerhalb oder innerhalb der Schule – sexuell missbraucht wurden oder sexueller Belästigung ausgesetzt sind.
Hinsehen und Hinhören
Eine Schulkultur des „Hinsehens und Hinhörens“ ist Basis dieser Präventions- und Interventionsarbeit. Sie dient der Enttabuisierung und Aufklärung und ermöglichen den Betroffenen sich zu öffnen und Hilfe zu suchen. Kinder, die wissen, dass sie Rechte haben, dass sie „nein“ sagen dürfen, Kinder die ihre Gefühle kennen und sich von ihrer Umgebung wertgeschätzt fühlen fällt es leichter sich Unterstützung zu suchen und (weitere) Angriffe abzuwehren.
Lehrkräfte in der Pflicht
Doch nicht jedes Kind ist dazu in der Lage. Lehrkräfte müssen daher eine große Sensiblität entwickeln, um mitbekommen, wann
Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen
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ein Schülerin oder ein Schüler Hilfe braucht. Was können und müssen Lehrerinnen und Lehrer tun, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Kind sexuell missbraucht wird? Welches Vorgehen ist das richtige? Die Bezirksregierung Düsseldorf (NRW) hat anhand konkreter Fallbeispiele im Leitfaden „Kinderschutz in der Schule. Kindeswohlgefährdung durch sexuellen Missbrauch. Wie verhalte ich ich mich als Lehrkraft?“ Handlungsmöglichkeiten und –pflichten für Lehrerinnen und Lehrer zusammengefasst. Leitfaden öffnen.
Empfehlungen zur Prävention
Speziell für Eltern, aber auch Lehrkräfte, stellt das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf seiner Internetseite eine ausführliche Liste mit Handlungsempfehlungen, Hinweisen auf Einrichtungen sowie möglichen Präventionsstrategien und Anlaufstellen zur Verfügung. Hinweis öffenen.
24.06.2013