Der Schutz der Kinder findet sich in vielen rechtlichen Bestimmungen auf verschiedenen Ebenen wieder. Nahezu weltweit gilt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) und legt Standards zum Schutz von Kindern fest. Sie dient der Herstellung und Sicherung kindgerechter Lebensverhältnisse und der Einhaltung der Rechte der Kinder.
In Deutschland ist die Kinderrechtskonvention 1990 unterzeichnet worden und 1992 in Kraft getreten.Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Broschüre mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes herausgegeben. Öffnen
Seit 2012 gilt in Deutschland ein neues Bundeskinderschutzgesetz. Dieses zielt verstärkt auf Prävention und Intervention im Kinderschutz und unterstützt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren. Die wichtigsten Maßnahmen finden sich hier.
Infolge des neuen Bundeskinderschutzgesetzes haben sich die Aufgabenstellung und der Adressatenkreis, speziell der der „insoweit erfahrene Fachkraft“, verändert und präzisiert: Menschen, die beruflich eng mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, haben neben ihren Pflichten nun auch einen Anspruch gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Beratung.
Prävention:
Eine zusätzlich Maßnahme zum Schutz von Kindern ist das erweiterte Führungszeugnis für Personen, die in Schulen tätig werden. In Brandenburg ist dies Pflicht.
In Nordrhein-Westfalen hat sich für die „insoweit erfahrende Fachkraft“ die Bezeichnung „Kinderschutzfachkraft“ durchgesetzt. Das Institut für soziale Arbeit e.V., der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. und die Bildungsakademie BIS haben die Aufgaben und die Rolle der Kinderschutzfachkraft in einer Broschüre näher beschrieben. Öffnen.
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Mehr Informationen zum Thema Sichere Schule – Kinderschutz in der Ganztagsschule finden Sie hier.