Sylvia Mihan, DKJS Dresden, gemeinsam bildet – Grundschule und Hort im Dialog
Das Programm Gemeinsam bildet – Grundschule und Hort im Dialog widmet sich seit 2011 der Qualitätsentwicklung ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung im Primarbereich in Dresden. Grundschule und Hort werden zur Nutzung der gemeinsamen Ressourcen angeregt. Ziel ist es, ganztägige Bildungsangebote institutionsübergreifend so zu gestalten, dass Kinder optimal betreut und gefördert werden. 2015 wurde ein Qualitätsrahmen erarbeitet und als Handlungsleitlinie für alle Dresdner Grundschulen und Horte verabschiedet.
Das Programm wurde initiiert, weil immer mehr Horte mussten aufgrund steigender Schülerzahlen in die Doppelnutzung gehen mussten. Ein Großteil der Horte ist in kommunaler Trägerschaft und über 90 % der Kinder besuchen einen Hort. In den Häusern gibt es eine große Fülle und Lebendigkeit, die eine enge Zusammenarbeit der Pädagoginnen und Pädagogen an den Horten erfordern.
Auftrag des Programms ist es, eine gemeinsamen Qualitätsrahmen für Hort und Schule der Stadt Dresden zu erarbeiten. Dazu erfolgte eine enge Zusammenarbeit mit Verwaltungsinstitutionen und der Schulaussichtsbehörde. Steuergruppentreffen halfen bei Planung und Beratung, wie das Handeln in der Praxis verändert werden kann.
Um Hürden der Kooperation aufzuzeigen, findet eine Übungsmethode statt:
Zwei Personen, die sich nicht kennen, sitzen sich gegenüber. Man erzählt dem Gegenüber, was man wahrnimmt und beschreibt das Leben der anderen Person. Welche Bücher liest die Person? Wohin fährt sie gerne in den Urlaub? Was mag sie gerne auf der Arbeit? Die beschriebene Person reagiert nicht. Nach drei Minuten wird gewechselt und der Erzähler wird zum Zuhörer. Danach wird kurz aufgelöst und beschrieben, wie man zu den Annahmen gekommen ist.
Die Übung weist darauf hin, dass Menschen Bilder von den Personen haben und daher immer wieder einen Abgleich mit der Realität machen sollten. Dabei geht es nicht darum, die gleiche Haltung zu entwickeln, sondern ein Verständnis dafür, warum der andere tickt, wie er tickt.
Der Qualitätsrahmen:
- Mit neuen Schulgesetzt von 2018 ist Zusammenarbeit von Schule und Hort gesetzlich verankert. Damit ergibt sich eine neue Arbeitsgrundlage
- Doppelnutzung: Übliches Denken, dass Hortgebäude der Schule gehören und der Hort eingemietet ist, aber die Räume gehören der Stadt à Ziel: Horteinrichtungen sollen sich nicht immer als Bittsteller verstehen müssen, daher Rahmenvertrag der Stadt, die Hort und Schule zu gleichberechtigten Partnern machen
- Gemeinsame Vorlage für Haus- und Hofordnungen der Einrichtungen, nicht getrennt nach Schule und Hort. Ergänzungen sind möglich, aber gemeinsamer Grundrahmen
- Nachteil der Förderprogramme: Unterstützung wird irgendwann wegbrechen, aber externe Unterstützung ist elementar: Notwendigkeit eines Fachberatungstandems, dass auch nach Ende der Förderung in den Strukturen bestehen bleibt (Tandem aus HortpädagogIn und Lehrkraft)
- Weiteres Thema: Einheitliche Beratungslinie zwischen Schul- und Hortleitung, bspw. mein Thema Kindeswohlgefährdung (gemeinsame Dienstberatung zwischen Hort- und Schulleitung, wo Beratungen der Trägerleitung und Schulaufsicht in die Breite getragen werden)
Wie wurden die Ziele erreicht?
- Externe Programmsteuerung
- Die richtigen PartnerInnen
- Perspektivwechsel
- Kind in den Mittelpunkt stellen
- Spürbare Erleichterung für die Praxis entwickeln
- Veränderungen strukturell verankern
- Durchhaltungsvermögen der Akteure
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