Qualitätsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern

Quellentexte zur Qualität von Ganztagsschulen

Schulgesetz (§ 39a Abs. 4-6)

  • Es verpflichtet Schulen zu überprüfen, inwieweit ihre pädagogischen Ziele erreicht worden sind. Auch Ganztagsschulen sind zur internen und externen Evaluation verpflichtet. öffnen

Verordnung zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

  • (Qualitätsentwicklungsverordnung – QualiVO M-V)  vom 2. August 2006
  • Sie stellt die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung des Gesamtsystems Schule mit dem Ziel einer Weiterentwicklung des Unterrichts unter Beachtung der Wahrung der Bildungschancen aller Schüler in den Mittelpunkt.

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

  • Die Arbeit an der Ganztagsschule vom 15. März 2006 – 280D-3211-05/501 (Wird derzeit überarbeitet.)

Qualitätsbereiche als Bestandteil des Schulprogramms der GTS

  • – Veränderte Unterrichtsorganisation entsprechend der Lernbedürfnisse der Schüler und der Inhalte des Unterrichts
  • – Erziehung zu einer gesunden Lebensweise
  • – Öffnung der Schule
  • – Entwicklung der Schulkultur

Instrumente zur Qualitätssicherung für alle Schulen

  • Schulinterne und externe Evaluation laut Schulgesetz und Verordnung zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (s.o.)

Perspektiven der Qualitätsentwicklung

  • Die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Gesamtsystems Schule nimmt einen hohen Stellenwert in der Maßnahmenplanung ein. Die Besonderheiten der GTS werden dabei zunehmend wahrgenommen.

 

Datum: 04.07.2007
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