Eine Ganztagsschule, die Schulsozialarbeit in ihr Konzept einbinden will, steht vor vielen Fragen: Was könnte man machen – welche verschiedenen Modelle und Ansätze gibt es? Was sollte man machen – welche Aspekte sollten aus (sozial-)pädagogisch-fachlicher Sicht unbedingt berücksichtigt werden? Und was darf man machen – welche Gesetze und Richtlinien müssen beachtet werden?
Die hier vorgestellten Materialien geben Einblick in Definitionen, Modelle und Standards von Schulsozialarbeit, in gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen in den Bundesländern.
Der „Landesarbeitskreis Schulsozialarbeit in Schleswig-Holstein“ hat 2009 Standards für die Schulsozialarbeit beschlossen, die in der Qualitätsentwicklung als Orientierung dienen sollen. Sie bieten eine Definition, beschreiben die Ziele und Arbeitsfelder und formulieren Standards in Bezug auf die Rahmenbedingungen, wie zum Beipiel die Räumlichkeiten, die Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation der Fachkräfte, Fortbildung und Supervision.
Kooperation von Sozialarbeit und Schule – Modelle, Ansätze und Erfahrungen
Welche Möglichkeiten haben Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an Ganztagsschulen, ihr Arbeitsfeld von Anfang an mitzugestalten und schon bei der konzeptionellen Planung mit zu arbeiten? Die Broschüre „Schulsozialarbeit an den Ganztagsschulen der Sekundarstufe I in Brandenburg“ (herausgegeben von Roman Riedt, KoBra.net und der Serviceagentur Ganztägig Lernen Brandenburg) geht anhand einer Befragung von sozialpädagogischen Fachkräften dieser Frage nach und gibt einen Einblick in die Verbreitung der Schulsozialarbeit an Sekundarschulen in Brandenburg. Auch die Rolle der Schulsozialarbeit als Brückenfunktion zu außerschulischen Kooperationspartnern wird dargestellt und reflektiert. Unabhängig vom regionalen Bezug gibt die Broschüre in Kapitel 3 einen guten Überblick über verschiedene Ansätze und Modelle und über das Anforderungsprofil von Schulsozialarbeit. öffnen
Grundlagen:
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat 2006 die „Leitlinien für die Schulsozialarbeit in Rheinland-Pfalz“ herausgegeben. Auch sie bieten eine übersichtliche Einführung in Definition, Arbeitsfelder und Anforderungsprofil der Fachkräfte. Außerdem beschreiben die Leitlinien vier Fallbeispiele für Schulsozialarbeit in unterschiedlicher Trägerschaft (freier Träger und Jugendamt), darunter auch die Schulsozialarbeit in einer Ganztagsschule im Entstehen.
Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe in der Schule muss sowohl das Jugendhilfe- als auch das Schulrecht berücksichtigen. Eine zusammenfassende Darstellung der Gesetzes- und Verordnungslage in den Bundesländern bietet die Broschüre „Schulsozialarbeit und die Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Jugendhilferecht“ (Hg: GEW). Nach einer kurzen Einführung in den gesellschaftlichen Hintergrund des Arbeitsfeldes und einer Begriffsklärung folgt der Überblick über die rechtlichen Grundlagen in den Bundesländern sowie zwei Beispiele für die Kooperation von Jugendhilfe und Schule entsprechend der jeweiligen Gesetzeslage.
In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wird Schulsozialarbeit auch durch den Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (v. 23.01.2008) geregelt, in dem u.a. die fachlichen Voraussetzungen für Schulsozialarbeiterinnen und –sozialarbeiter festgeschrieben sind. Der Erlass definiert den Umfang der Beschäftigungsmöglichkeiten und die Voraussetzungen für die Besetzung von Lehrerstellen mit Fachkräften für Sozialarbeit, gibt arbeitsrechtliche Hinweise sowie Hinweise zu den Aufgaben und zur beruflichen Fortbildung der Fachkräfte. öffnen