Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass für die Bewältigung interkulturellen Lernens mehr und mehr „schichtenspezifische als ausländerspezifische Probleme“ bedeutsam sind. Chancengleichheit für Ausländerkinder meint zugleich das Bemühen um Chancengleichheit für Arbeiterkinder. Gefordert sind somit zugleich bildungspolitische Maßnahmen. So gesehen geht es im Bildungsbereich um drei pädagogische Zielrichtungen:
- einerseits um die Wahrnehmung und Akzeptanz, um die Hereinnahme und Berücksichtigung des Kulturgutes der entsprechenden Ethnie, damit deren Mitglieder den Wert der eigenen Kultur schätzen und bewahren können und nicht gewaltsam „entwurzelt“ werden,
- andererseits um das Vertrautmachen mit (unserer) Sprache, (unserer) Kultur und Zivilisation und
- schließlich um die soziale und kulturelle Integration in die Schulgemeinschaft und darüber hinaus in das staatliche Gemeinwesen auf dem Wege der gesellschaftlichen Integration.
Gleichzeitig darf die Wechselwirkung in den verschiedensten Bereichen mit Menschen unserer Gesellschaften und Kultur nicht übersehen und auch nicht als ein nur nebenbei verlaufender Sozialisationsprozess gering geachtet werden, richtet sich Interkulturelle Erziehung und Bildung doch immer an alle Angehörige der Minderheiten und der Mehrheiten.