Wie können Kinder von klein auf individuell so gefördert werden, dass sie – unabhängig von der Herkunft und dem Bildungshintergrund ihrer Eltern – einen guten Zugang zu Bildung erhalten? Die Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen wurden von der Landesregierung im Konsens mit Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet. Derzeit werden sie in 67 regionalen Netzwerken erprobt. Sie zielen darauf ab, die Kooperation von Elementar- und Primarbereich und ein gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis weiterzuentwickeln. Mit einer Einführung in gemeinsame pädagogische Prinzipien, Grundsätze zur kindlichen Entwicklung und einem Überblick über Basiskompetenzen von Kindern in zehn unterschiedlichen Bildungsbereichen (Bewegung, Sprache und Kommunikation, soziale, musisch-ästhetische und mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung etc.) bieten sie den Fach- und Lehrkräften eine fachliche Orientierung für ihr pädagogisches Handeln.
Im Zentrum des Modellprojekts TransKiGs stand die Stärkung von anschlussfähigen und nachhaltigen Bildungs- und Lernprozessen in Kindertagesstätten und Grundschulen. Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen beteiligten sich an TransKiGs, indem sie die Kooperation von Kitas und Grundschulen systematisch unterstützten.
Datum
25.10.2012