In Sozialen Netzwerken, in den Kommentaren auf Internetseiten, in Foren herrscht mitunter ein rauer Ton. Geschützt durch die Anonymität verbreiten sich leicht auch abwertende, diffamierende Meinungen. Das länderübergreifende Kompetenzzentrum für Jugendschutz im Internet, Jugendschutz.net, hat untersucht, wie schnell Plattformen auf Beschwerden reagieren und ob sie die gemeldeten Beiträge löschen.
Dabei zeigt sich deutlich: Soziale Netzwerke löschen nach wie vor zu wenig strafbare Inhalte, die ihnen von Nutzerinnen und Nutzern gemeldet werden.
Seit Oktober 2017 gilt nun das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz: NetzDG). Das NetzDG enthält Maßnahmen gegen Hetz und Fake News in den Sozialen Medien. So enthält es z. B. ein Beschwerdeverfahren: Online-Netzwerke wie Facebook, Twitter und Youtube sollen zukünftig offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach dem Hinweis darauf löschen. Ansonsten drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. In den meisten Bundesländern bietet die Polizei die Möglichkeit, Anzeigen einfach online zu erstatten. Weitere Infos finden Sie auch unter http://www.bpb.de/252408/strategien-gegen-hate-speech.
Die Handreichung „Bekämpfung von Hate Speech im Internet durch Menschenrechtsbildung“ dient als Anleitung, um Menschenrechte zu verstehen und online wie offline anzuwenden. Sie enthält Lehr- und Lernmaterialien für den Umgang mit diskriminierenden Äußerungen im Internet. Zielgruppe sind Jugendliche im Altern zwischen 13 und 18 Jahren. Sie sollen dazu befähigt werden, sich auch im Internet als Bürgerinnen und Bürger zu bewegen und Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft anzuwenden. Die Handreichung ist im Rahmen der Jugendkampagne des Europarates gegen Hatespeech entstanden. Zu finden ist sie auf den Seiten von Safer Internet.